Die Entscheidung, den Betrieb eines Unternehmens einzustellen, fällt nicht leicht, da eine soziale Verantwortung gegenüber der Belegschaft besteht und Beziehungen mit strategischen Geschäftspartner aufgelöst werden.
Eine vorausschauende Planung für die Geschäftsaufgabe ermöglicht jedoch einen möglichst guten Ablauf dieses Vorhabens. Wir möchten Ihnen hier die Grundzüge skizzieren.
Die Gründe für die Geschäftsaufgabe eines Unternehmens müssen nicht zwingend AG-spezifisch sein. Stärke Veränderungen im Markt, das Auftreten disruptiver Innovationen oder preisaggressiver Mitbewerber können ein Unternehmen in eine nicht selbstverschuldete Situation bringen.
Besonders im digitalen Business gilt die Regel „The winner takes it all“, da Synergien bei der Entwicklung von Algorithmen durch starkes Unternehmens-Wachstum besonders zum Tragen kommen. Oft ist neben einem marktbeherrschenden Unternehmen lediglich Platz für einen kleineren Wettbewerber, die anderen verschwinden prozentual in der Bedeutungslosigkeit oder geben diesen Geschäftsbereich auf. Ein gutes Beispiel hierfür sind die Betriebssysteme für Smartphones.
Eine andere Situation kann darin bestehen, dass ein Unternehmen so stark mit einer innovativen Unternehmerpersönlichkeit verbunden ist, dass kein Nachfolger gefunden wird, dem man eine erfolgreiche Fortführung zutraut. In solch einem Fall wird möglicherweise die Aktiengesellschaft aufgelöst, aber die Marke mit ihrem Goodwill an einen Interessenten verkauft, der die Produkte dann an einem kostengünstigeren Standort fertigt, aber noch vom guten Image der Marke zehrt. Ähnlich gelagert kann die Situation bei den Erben eines Familienunternehmens sein.
Letztendlich kann der Grund für die Auflösung einer AG auch in der Änderung in eine geeignetere Rechtsform oder in der Überführung in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehen.
Gegenüber der Euphorie bei der Gründung einer Gesellschaft kann bei der Unternehmensauflösung das Gefühl mitschwingen, persönlich versagt zu haben. Bei der Auflösung ist es aber wichtig, die richtigen kaufmännischen Entscheidungen zu treffen, um aus der Situation ökonomisch noch möglichst vorteilhaft hervorzugehen. Die Situation ist immer individuell, trotzdem gilt es, wertvolle Hinweise zu beachten.
In jedem Unternehmen gibt es Werte, die am Markt einen Interessenten finden. Das können ideelle Werte wie Patente oder Marken sein oder handfeste Werte wie ein Maschinenpark. Eigenständige Bereiche könnten vorab aus der Aktiengesellschaft ausgegliedert werden. Die Historie an der Börse zeigt, dass sogenannte Spin-offs nach der Ausgliederung in die Selbstständigkeit sich oftmals positiv entwickeln, weil sie freier und unbelasteter agieren können. Zudem wird die Summe der Einzelunternehmen meist höher bewertet als ein Konglomerat.
Natürlich werden bei einer Schließung des Unternehmens Aktiva und Passiva eine große Rolle spielen. Wenn Sie die Schließung des Unternehmens aktiv und rechtzeitig betreiben, werden Sie sehr wahrscheinlich das beste Ergebnis im Sinne aller Beteiligten erzielen. Ein großer Vorteil besteht darin, dass Sie auf die verschiedenen Optionen noch Einfluss nehmen können.
Aus Sicht der Bilanzierung werden vorhandene Vermögenswerte veräußert und mit deren Erlös noch bestehende Verbindlichkeiten begleichen. Einen faireren Preis werden Sie wahrscheinlich erzielen, wenn Sie die Unternehmensschließung schrittweise und geordnet angehen:
Die wertvollste Tipp, den wir Ihnen hier hinsichtlich dem Zeitmanagement geben können: Beginnen Sie rechtzeitig mit der Geschäftsaufgabe. So halten Sie sich einige Möglichkeiten offen, anstatt unter Zeitdruck reagieren zu müssen.
Die Vorgehensweise selbst nimmt eine vorgegebene Zeit in Anspruch. Sie können aber Zeit sparen, indem Sie selbst rechtzeitig aktiv handeln. Der Liquidator stellt eine zentrale Figur innerhalb dieses Prozesses dar. Agieren Sie rechtzeitig und sichern Sie sich einen freien Termin beim Notar für die Entscheidung der Gesellschafter und gehen Sie auf einen Liquidator zu, dessen Terminplan es erlaubt, Sie zu betreuen.
Regen Sie beim Liquidator an, die Schuldenrufe frühzeitig und in rasch aufeinanderfolgender Sequenz bekannt zu machen – das dürfen sogar drei aufeinanderfolgende Tage sein.
Die Liquidation einer Aktiengesellschaft kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Ein Jahr müssen Sie mindestens einplanen, da die Gläubiger ein Jahr Zeit haben, um auf den dritten Schuldenruf des Liquidators zu reagieren.
Die Löschung des Unternehmens im Handelsregister kann allein bis zu 4.000 CHF kosten.
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Als Gesellschafter haben Sie Erfahrungen im Management eines Unternehmens gesammelt. Gehen Sie an die Auflösung des Unternehmens mit der gleichen Professionalität heran. Nehmen Sie eine aktive Rolle ein. So haben Sie die besten Aussichten, die vorhandenen Gegebenheiten so ökonomisch vorteilhaft wie möglich zu gestalten.