Das Wirtepatent für Gastronomen ist vergleichbar mit dem Führerschein für Autofahrer. Wenn Sie bis in die späten 1990-er Jahre irgendwo in der Schweiz einen Gastrobetrieb betreiben wollten, benötigten Sie auf jeden Fall ein Wirtepatent. Einzelne Kantone haben das Wirtepatent inzwischen abgeschafft.
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Unterschiedliche Regeln zum Wirtepatent
In einigen Kantonen in der inneren Schweiz sowie Zürich und Graubünden ist es nicht mehr zwingend notwendig, dass zukünftige Gastronomen einen Wirtekurs absolvieren. Ohne Wirtepatent dagegen haben Sie als zukünftiger Betreiber in Appenzell, Aargau, Baselland und Basel Stadt, Genf, Jura, Luzern, Freiburg, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Obwalden, Nidwalden, Wallis, Waadt, Thurgau und Tessin keine Chance, eine Schankerlaubnis zu bekommen.
Was ist das Wirtepatent?
Die offizielle Bezeichnung für das Wirtepatent lautet "Fähigkeitsausweis für Gastronomie". Wie es der Name schon vermuten lässt, ist es ein staatlich anerkannter Fähigkeitsausweis, der nach einer absolvierten Prüfung ausgestellt wird. Noch immer gilt dieser Fälligkeitsausweis in vielen Kantonen als Voraussetzung für das Betreiben einer Wirtschaft. Die Inhalte des Wirtepatents können je nach Kanton unterschiedlich sein. In den meisten Fällen handelt es sich um Themen wie Hygiene und Arbeitsrecht, Lebensmittelrecht und Mitarbeiterführung, Buchhaltung und Steuern, Betriebsführung sowie Service und Küche. Da jeder Kanton selber festlegen kann, welche Fähigkeiten die Gastronomen haben sollen, sind auch die Voraussetzungen für das Wirtepatent sehr unterschiedlich.
Die Anforderungen reichen von kleinen Multiple Choice Tests bis hin zu sehr umfangreichen Modulprüfungen, die über mehrere Tage gehen können. In manchen Kantonen wird die Prüfung schriftlich durchgeführt, während andere Kantone ihre Prüfung einfacher gestalten und die Prüflinge lediglich eine mündliche Prüfung bestehen müssen. Nicht nur die Prüfungsinhalte sind sehr unterschiedlich, sondern auch die Zulassungsbedingungen. Dazu kommen zahlreiche Ausnahmeregelungen und interkantonale Anerkennungsverfahren. Verwirrung können selbst bei der Bezeichnung entstehen, denn jeder Kanton hat für sein Wirtepatent eine andere Bezeichnung. So ist es auch kein Wunder, dass kaum noch jemand durch diesen Prüfungswald blickt.
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Ein einheitliches Wirtepatent für die ganze Schweiz
Es gibt ein Wirtepatent, das für die ganze Schweiz Gültigkeit hat. Das ist das G1 von Gastro Suisse. Allerdings sollten Sie jetzt nicht davon ausgehen, dass Sie damit schweizweit ein Gastgewerbe betreiben dürfen. Einige Kantone verlangen zusätzliche Prüfungen oder bestehen darauf, dass weitere Kurse absolviert werden. In anderen Kantonen bekommen Sie die Genehmigung nur dann, wenn Sie bereits über Gastgewerbeerfahrung verfügen und einen Nachweis vorlegen können. Es ist deshalb am besten, wenn Sie den Kurs für die Wirteprüfung dort absolvieren, wo sich Ihre zukünftige Gaststätte befindet. Dort erfahren Sie auch von den zuständigen Behörden, welche Bedingungen an das Betreiben eines Gastronomiebetriebes geknüpft sind.
Video mit Infos von Gastro Suisse
Vorbereitung auf die Prüfung
Um sich auf die Prüfung für das Wirtepatent gründlich vorzubereiten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. In der Schweizer Gastronomiefernschule können Sie sich mit passendem Unterrichtsmaterial auf die Prüfungsmodule für das G1 vorbereiten. Sollten Sie schon Erfahrung in der Gastronomie haben, schaffen Sie die Prüfung vielleicht auch im Selbststudium. In den meisten Kantonen werden Vorbereitungskurse von den Gastroverbänden angeboten. Es gibt sie als Tages- und Abendkurse. Die Dauer des Kurses hängt vom Karton ab. Die sogenannten Präsenzkurse eignen sich vor allem für Quereinsteiger oder Interessenten mit geringen Deutschkenntnissen. So hat eigentlich jeder eine Chance, dass Wirtepatent zu erwerben.