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Steuerberatung für Gastronomie / Restaurants / Bars / Take away usw.

Steuern zahlen ist notwendig, damit unser Staat funktioniert. Zu viele Steuern zahlt keiner gerne, deshalb zeigen wir Ihnen ein paar Tipps auf, damit Ihre Steuerbelastung optimiert wird. Dabei bleibt unsere Steuerberatung für die Gastronomie immer im grünen Bereich, obwohl wir hart am Limit sind, aber immer innerhalb der Gesetzgebung. Eine tiefe Steuerbelastung erreicht man mit einer vorausschauenden Planung. Buchhaltung für Restaurants und Gastrobetriebe


Die ultimativen Tipps für eine tiefe Steuerbelastung für Unternehmen

Tipp Nummer 1 - Passende Firmenstruktur

Die Rechtsform Ihrer Firma muss stimmen. Die privaten Einkünfte werden am Wohnsitz versteuert, hingegen die Gewinne der Firma werden am Firmensitz steuerlich in Abzug gebracht. Die Gewinnsteuer ist immer tiefer als die Einkommenssteuer, hier kann also mit der richtigen Rechtsform gespart werden.

Tipp Nummer 2 - angepasstes Salär beziehen

Als Geschäftsführer sollten Sie ein Salär beziehen, mit dem Sie ihr privates Vermögen aufbauen können, und gleichzeitig die Doppelbelastung des Gewinns reduzieren.

Tipp Nummer 3 - Steuern in der Gründungsphase

Schon, wenn Sie Ihren Businessplan erstellen, müssen Sie sich mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Den Businessplan benötigen Sie für Ihre Geschäftsplanung, denken Sie bei der Wahl für die Unternehmensform daran, dass Sie darüber entscheidet, wie Ihre Steuererklärung aussehen muss. Es gibt gravierende Unterschiede zwischen Kapital- und Personengesellschaften oder Kleinunternehmer und Regelbesteuerung. Ganz wichtig ist, dass Sie sofort nach der Gründung Ihre steuerlichen Fristen einhalten. Am besten kann Ihnen dabei ein Steuerberater helfen.

Tipp Nummer 4 - Fehler in der Kalkulation vermeiden

Viele Gastronomen stehen immer noch auf dem Standpunkt, dass sie ihre Ware möglichst günstig anbieten müssen, um Gäste anzuziehen. Sie vergessen dabei, dass sie in den Preis auch die Mehrwertsteuer einrechnen müssen. Die Mehrwertsteuer vermindert den Gewinn und muss an das Finanzamt abgeführt werden. Rechnen Sie diesen Betrag unbedingt in Ihre Kalkulation mit ein. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Abrechnung der Mehrwertsteuer, sondern auch in der Steuerberatung. Fragen Sie uns einfach an, wir können vieles für Sie tun.

Tipp Nummer 5 - Führung eines Kassenbuches

Nicht nur Jungunternehmer vernachlässigen ihr Kassenbuch sträflich. Das trifft auch auf Gastronomieunternehmer zu, die schon jahrelang im Geschäft sind. Dabei sind auch beim Kassenbuch formale Vorschriften einzuhalten. Der Gesetzgeber verlangt die Erstellung eines täglichen Kassenberichtes, die regelmässige Kassenbestandsermittlung zum Feierabend und der Bestand muss mit dem Kassenbuch übereinstimmen. Bei einer Steuerüberprüfung wird auch Ihr Kassenbuch kontrolliert. Eine Steuerprüfung kann auch unerwartet und plötzlich kommen. Achten Sie deshalb auf jeden Fall darauf, Ihr Kassenbuch und Ihre Kassen immer auf dem aktuellen Stand zu halten.

Tipp Nummer 6 - Vom Schuhkarton zum Kassensystem

Kassensysteme, die über den Steuerberater laufen, sind sehr komfortabel, aber auch teuer. Besser ist es deshalb vor allem in der Anfangszeit, wenn Sie Ihre Buchhaltung zu Hause vorbereiten. Das hat für Sie ausserdem den Vorteil, dass Sie sich von Anfang an daran gewöhnen, Ihre Archivierung korrekt durchzuführen und Sie erkennen Zusammenhänge in der Praxis. Gesammelte Werke im Schuhkarton sind zwar für Sie recht einfach, aber sie werden schnell feststellen, wie schwierig es ist, Geschäftsvorfälle nachzuvollziehen. Besser ist es, wenn Sie regelmässig am Abend oder wenigstens einmal in der Woche Ihre Unterlagen bearbeiten.

Tipp Nummer 7 - Trinkgeld ist steuerfrei

Das stimmt leider nicht so ganz, sorgt aber in der Buchhaltung für viel Verwirrung. Trinkgelder, die Ihre Mitarbeiter bekommen, müssen Sie nicht versteuern. Bekommen Sie als Unternehmer dagegen Trinkgeld von einem Gast, ist das eine ganz normale Einnahme und muss von Ihnen in der Buchführung aufgenommen und versteuert werden. Vergessen Sie es, Ihr eigenes Trinkgeld anzugeben, kann Ihnen das bei Unstimmigkeiten schnell als Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die sogar mit Gefängnis geahndet werden kann.