

Deswegen sollten Sie die Buchhaltung bei uns machen
Mehrere Buchhaltungsexperten mit insgesamt mehr 40 Jahre Berufserfahrung in der Buchhalung.
Freundlicher Service durch unser Team.
Immer up-tp-date durch ständige Weiterbildung.
Wir schauen über den Tellerrand und entdecken mit unseren Steuerexperten Einsparmöglichkeiten.
Sowohl die GmbH als auch die Aktiengesellschaft ist verpflichtet, eine Revision durchführen zu lassen. Wir kennen in der Schweiz die eingeschränkte und die ordentliche Revision. Es gibt die Möglichkeit, gänzlich auf die Revision zu verzichten.
Die eingeschränkte und die ordentliche Revision
Sofern ein Unternehmen mehr als 40 Millionen Umsatz im Jahr erzielt, im Durchschnitt 250 Vollzeitstellen hat sowie eine Bilanzsumme von mind. 20 Mio. aufweist, ist das Unternehmen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet.
Für die Mehrheit der Schweizer KMU's gilt demnach, dass eine eingeschränkte Revision angewendet werden kann.
Wer kann auf die Revision verzichten?
Ein KMU mit weniger als 10 Vollzeitstellen kann auf eine Revision verzichten. In der Schweiz sind das eine knappe Viertel Million Firmen. Eine Revision kann trotzdem durchgeführt werden,
- bei einem geplanten Verkauf der Firma
- es verschafft dem VR eine höhere Sicherheit
- Banken und Kreditgeber schätzen die Überprüfung durch eine Revisionsstelle
Was können wir für Sie tun?
Im Rahmen unserer ganzheitlichen Treuhand Beratung und Betreuung vermitteln wir Ihnen eine anerkannte Revisionsstelle. Unsere Partner sind von der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) anerkannte Revisionsexperten und Wirtschaftsprüfer. ---> Fragen Sie uns bei Ihrer Kontaktaufnahme danach